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Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Ankauf von illegal erworbenen Daten

bundesverfassungsgericht(2/10) Das Bundesverfassungsgericht wird sich im Rahmen einer eingereichten Verfassungsbeschwerde damit rechtlich auseinandersetzen müssen, ob es dem Staat erlaubt ist, möglicherweise illegal erworbene Daten anzukaufen.

Gegenstand des vorliegenden Falles ist der Ankauf von Daten im Rahmen der sogenannten Liechtenstein-Affäre. Ein dort betroffener Beschuldigter hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich formell gegen einen Durchsuchungsbeschluss, welcher sich auf Liechtensteiner Daten stützt. Im Ergebnis wird damit die Frage zu diskutieren sein, ob der Staat Daten erwerben darf, die möglicherweise unrechtmäßig erworben wurden. Darüber hinaus wird geklärt, ob solche Daten überhaupt vor Gericht als Beweismittel verwendbar sind.

In der Liechtenstein-Affäre hatte der Fiskus über den BND 4,6 Millionen € für eine CD mit Daten von Steuerhinterziehern erworben, die Schwarzgeld auf Konten der LGT Bank in Liechtenstein angelegt hatten. Der Beschuldigte rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde, dass der erlassene Durchsuchungsbeschluss mit Art. 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) und dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Beschwerde bestätigt, wann eine Entscheidung erfolgen wird, wurde jedoch nicht beantwortet.