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Bank muss deutschen Steuersünder entschädigen

vaduz(2/10) Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, muss die Liechtensteiner LGT Treuhand einem Immobilienhändler aus Bad Homburg nach einem ersten Gerichtsurteil 7,3 Millionen € Schadensersatz zahlen. Hintergrund ist seine Enttarnung nach dem erfolgten Datenklau bei der betroffenen Bank. Dies urteilte das Landgericht in Vaduz.

Die betroffene Bank kündigt an, dass sie in Berufung gehen wird. Hintergrund war, dass der deutsche Immobilienhändler 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen € verurteilt worden ist. Der Betroffene hat der Bank vorgeworfen, dass sie zu spät über den Datendiebstahl informiert hätte und er dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr vornehmen konnte. Hätte die Bank rechtzeitig über den Datendiebstahl informiert, so hätte er die Bewährungsauflage von 7,3 Millionen € nicht entrichten müssen.