| Schärfere Regelungen bei der Selbstanzeige |
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Eine weitere Einschränkung ergibt sich nunmehr auf den noch möglichen Zeitpunkt der Selbstanzeige. Bisher konnte die Selbstanzeige bis zum Beginn der steuerlichen Prüfung erfolgen. Nach der Neufassung ist Straffreiheit nur noch dann gegeben, wenn die Selbstanzeige vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt. |