Home Selbstanzeige wegen Entdeckungsrisiko
Schärfere Regelungen bei der Selbstanzeige
selbstanzeige verschärfung(5/11) Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung Schwarzgeldbekämpfungs- gesetz - werden die Bedingungen für die Strafbefreiung bei der Selbstanzeige verschärft.
Künftig müssen bei einer Selbstanzeige um zur Straffreiheit zu gelangen, sämtliche unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig und zutreffend nacherklärt werden. Geringfügige Abweichungen sind dabei unschädlich.

Eine weitere Einschränkung ergibt sich nunmehr auf den noch möglichen Zeitpunkt der Selbstanzeige. Bisher konnte die Selbstanzeige bis zum Beginn der steuerlichen Prüfung erfolgen. Nach der Neufassung ist Straffreiheit nur noch dann gegeben, wenn die Selbstanzeige vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt.