| Praxisfall Steuerfahndung - Gaststätte |
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In vielen von uns ermittelten Fällen gibt sich der Betriebsprüfer mit diesen Erklärungen des Unternehmers nicht zufrieden. Das Finanzamt nutzt dabei beispielsweise die umfangreichen Dokumentationspflichten von Getränkehändler aus. Dieser muss festhalten und dokumentieren, wie viele Mehrwegflaschen von seinem Unternehmen herausgingen und zurückgenommen wurden. Gleiches gilt auch für Einwegflachen. Der Betriebsprüfer fordert dann bei dem Getränkelieferanten Leergutabrechnungen an, um zu überprüfen, ob es zwischen geliefertem und zurückgegebenem Leergut Differenzen gibt. Sollte sich herausstellen, dass mehr Leergut zurückgenommen, als geliefert wurde (negative Leergutbilanz), wird der Betriebsprüfer unterstellen, dass zusätzlich Getränke im Supermarkt gekauft wurden. Die Folge könnten dann Hinzuschätzungen bei den Erlösen sein. |