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Selbstanzeige und insolvenzrechtliche Anfechtung

insolvenz(6/11) Die insolvenzrechtliche Anfechtung könnte künftig die Selbstanzeige problematischer gestalten. Häufig führen Steuerverbindlichkeiten dazu, dass der Betroffene diese teilweise oder insgesamt nicht mehr an das Finanzamt bezahlen kann, so dass er sich entschließt, ein Insolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen, damit er in den Genuß der Restschuldbefreiung gelangt.

Der Bundesgerichtshof hat 2 Entscheidung erlassen, die die steuerliche Beratung künftig schwieriger gestaltet:

Bereits durch Urteil vom 5. Juni 2008 hat er entschieden, dass die Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO zur Einstellung eines Strafverfahrens der insolvenzrechtlichen Anfechtung unterliegt. Dies führt dazu, dass der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter die Anfechtung gegenüber dem Empfänger der Auflage erklären kann, so dass dieser die Geldauflage an den Insolvenzverwalter zurückzahlen muss. 

In einer weiteren Entscheidung hat er nun normiert, dass auch die Zahlung einer Geldstrafe der insolvenzrechtlichen Anfechtung in einem Insolvenzverfahren unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, IX ZR 16/10 - LG Hildesheim AG Hildesheim). 

Hierzu hat er zur Begründung angeführt: "Auch die Bezahlung einer Geldstrafe unterliegt der Insolvenzanfechtung, sofern deren tatbestandliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Strafcharakter rechtfertigt insofern keine Sonderbehandlung (MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 129 Rn. 142; Rinjes, wistra 2008, 336, 337 f und wistra 2009, 16; Bittmann, wistra 2009, 15; für Geldauflagen gemäß § 153a StPO, die zur Einstellung eines Strafverfahrens gezahlt werden, auch BGH, Urt. v. 5. Juni 2008- IX ZR 17/07, NJW 2008, 2506 Rn. 21)."
Unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen können gegebenenfalls daher auch nachentrichtete Steuern im Rahmen einer Selbstanzeige vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Dies könnte dazu führen, dass die Strafbefreiung der Selbstanzeige nicht mehr gegeben ist. 
Durch geschickte Gestaltung des rechtlichen Beraters kann diese Problematik jedoch umgangen werden.