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Home Steuerhinterziehung Falsche Angaben gegenüber dem Nachlassgericht
Falsche Angaben gegenüber dem Nachlassgericht

Gibt der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht den Wert des Nachlasses zu niedrig an, so macht er keine unvollständigen oder unrichtigen Angaben im Sinne des § 370 I Nr. 1 AO, da das Nachlassgericht nicht als "andere Behörde" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist (BGH / NV 02, 917). 

 

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© Rechtsanwalt / Steuerberater Oliver Horn 2009 - 2011

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