| Steuerfahndung prüft Rechnungen auf Gebrauchsspuren |
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In einem uns vorliegenden Fall prüfte ein Betriebsprüfer ein Unternehmen, welches zufällig auf den Prüfungsgeschäftsplan geraten ist. Dem Betriebsprüfer ist dabei aufgefallen, dass einige Einkaufsrechnungen nicht in einem Briefumschlag gesteckt haben konnten, da sie nicht geknickt waren. Für diesen Umstand konnte der Unternehmer keine plausible Erklärung finden. Es ist zu beobachten, dass Betriebsprüfer oder Steuerfahnder Rechnungen immer kritisch auf Gebrauchsspuren untersuchen. Fehlen diese, so ist dies zumindest ungewöhnlich und kann zu weiteren Untersuchungsmaßnahmen führen. In dem beschriebenen Fall bestand der Verdacht der Steuerhinterziehung, so dass von der Steuerfahndung eine Durchsuchung der Geschäftsräume vorgenommen wurde. Dabei wurde auf dem sichergestellten Computer des Firmeninhabers festgestellt, dass dieser Eingangsrechnungen eingescannt hatte und diese manipulierte. |