Praxisbeispiel Autohandel

Autohandel – Tricks der Betriebsprüfung Steuerfahndung

Praxisfall Autohandel

Gerade der Autohandel oder Gebrauchtwagenhandel ist eine Branche, die häufig in das Visier der Steuerfahnder gerät:

Bei einer angesetzten Betriebsprüfung bei einem Gebrauchtwagenhändler wurde festgestellt, dass bei einem Abgleich des Wareneinkaufs mit dem Warenverkauf Fahrzeuge an der Buchführung „vorbei“ verkauft worden sein müssen. Für Fahrzeuge, die im Einkauf registriert waren, waren keine entsprechende Erlöse zu verzeichnen, obwohl die Fahrzeuge nicht mehr im Bestandsverzeichnis vorhanden waren.

Der Betriebsprüfer hat außerdem die Zahl der abgemeldeten Fahrzeuge anhand der Quittungen des Straßenverkehrsamtes geprüft und dabei festgestellt, dass mehr Fahrzeuge abgemeldet wurden, als der Autohändler im Bestand geführt hatte. Dies konnte der Betriebsprüfer anhand der Kennzeichen auf den Quittungen des Straßenverkehrsamtes entnehmen. In dem vorliegenden Fall wurde sodann durch den Betriebsprüfer ein Strafverfahren gegen den Autohändler eingeleitet.

Außerdem startete der Betriebsprüfer eine Anfrage bei dem Kraftfahrtbundesamt, bezüglich der nicht im Bestand vorhandenen Fahrzeuge. Aus der Antwort des Kraftfahrtbundesamtes konnte das Finanzamt dann schließen, dass die in der Anfrage bezeichneten Fahrzeuge weiter veräußert wurden.