Praxisbeispiel Eiscafe

Eiscafe – Tricks der Betriebsprüfung Steuerfahndung

Praxisfall Steuerfahndung – Eiscafé

Inhaber von Unternehmen müssen damit rechnen, dass der Betriebsprüfer eines Finanzamts zur Vorbereitung der Betriebsprüfung bereits im Vorfeld das zu prüfende Unternehmen genauer beobachtet.

In einem uns vorliegenden Prüfungsfall setzte sich der Betriebsprüfer an mehreren Nachmittagen in ein zu prüfendes Eiscafé und beobachtete dort das Kundenverhalten danach, ob die Ware vor Ort im Lokal verzehrt oder ob diese außer Haus verkauft wird. Hieraus ergeben sich für den Betriebsprüfer Anhaltspunkte, wie hoch der Anteil der Kunden ist, die im Lokal Cafés oder Eisprodukte bestellten und verzehrten. Hintergrund ist dabei, dass bei einem Verzehr vor Ort der Umsatzsteuersatz von 19 % anzusetzen ist, wohingegen bei einem Außer-Hausverkauf 7 % Umsatzsteuer fällig sind.

Als weiteren Ansatz kann der Betriebsprüfer aus dem Einkauf von fetthaltigen Zutaten für die Herstellung des Eises berechnen, wie hoch der Umsatz sein müsste. Dabei geht die Betriebsprüfung davon aus, dass aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Menge des im Eis enthaltenen Fetts vorgeschrieben ist und von Lebensmittelkontrollen auch überprüft wird. Durch diese Querüberprüfung ist der Betriebsprüfer in der Lage, mögliche Umsatz fehlmengen zu ermitteln. In dem vorliegenden Fall ist der Betriebsprüfer von einem Fettanteil von 60 % des Milcheises ausgegangen. Da sich Umsatzfehlmengen ermittelt hatten, hatte der Betriebsprüfer die Steuerfahndung eingeschaltet.

Die Steuerfahndung und Betriebsprüfung ermittelt auch die Temperaturdaten eines bestimmten Tages im Jahr. War beispielsweise ein heißer Sonntag, so wird überprüft, ob die angegebenen Umsätze dieses Tages mit anderen Tageseinnahmen an Sonntagen vergleichbar sind oder ob sich diesbezüglich nicht nachvollziehbare Abweichungen ergeben.