Steuerfahndung – Techniken und Tricks

Die Arbeitstechnik der Steuerfahndung haben wir anhand von verschiedenen Praxisbeispielen detailliert dargestellt. Dort können Sie praxisbezogen die Tätigkeit und Arbeitstechnik der Steuerfahndung und Betriebsprüfung nachvollziehen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Tricks und Techniken der Steuerfahndung und Betriebsprüfung:

Steuerfahndung nutzt soziale Netzwerke

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Steuerfahndung verstärkt das Internet nach Steuersünder durchforstet. Dabei wird mittlerweile von Steuerfahndern auch in sozialen Netzwerken nach bisher unbekannten Informationen gesucht.

Allgemein gilt der Grundsatz, dass das Internet nichts vergisst. Genau dies macht sich die Steuerfahndung zu Nutze und prüft möglicherweise via Facebook & Co. nach noch fehlenden Informationen, damit zumindest ein Anfangsverdacht begründet werden und damit ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden kann.

Es ist zu beobachten, dass manche Nutzer Bilder von Luxussportwagen oder von exotischen Urlaubsorten einstellen, die sich mittels den angegeben Einkünften in der Steuererklärung nicht in Einklang bringen lassen.

SPIEGEL ONLINE hat hierzu bei mehreren Landesfinanzminsterien nachgefragt, beim Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen hieß es dazu, dass die Finanzbehörden selbstverständlich auch das Internet in ihre Recherchen mit einbeziehen. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte die Behörde allerdings sich nicht dazu äußern, wo genau die Steuerfahndung hinschaut.

Die Steuerfahndung bedient sich immer modernerer Techniken, um Steuersündern auf die Spur zu kommen.

Hierbei setzt die sie das Programm XPIDER ein, bei welchem es sich um einen Webcrawler handelt, um auf Internetauktionshäusern (ebay usw.) und anderen Verkaufsportalen nach Steuerhinterziehern zu fahnden. Das Programm kann Daten sammeln und nach bestimmten Kriterien auswerten. Es soll außerdem lernfähig sein. Ausgewertet wird dabei, ob eine regelmässige oder erhöhte Verkaufstätigkeit vorliegt, die auf Gewerblichkeit schliessen lässt.

Bekanntlich vergisst das Internet nichts. Dies macht sich auch die Steuerfahndung zu Nutze. Mit der Internetseite www.archive.org überprüft die Steuerfahndung Internetinhalte der Vergangenheit. Die Internetseite www.archive.org fertigt in regelmäßigen Abständen Screenshots von Internetseiten an und lässt den Anwender damit überprüfen, welche Inhalte zu dem gefertigten Screenshot vorhanden waren. Hierdurch lassen sich beispielsweise auch Angebote auf Verkaufsseiten von Autohändlern oder Maklern überprüfen.

Weitere Recherchemöglichkeiten hat die Steuerfahndung durch die Verwendung der Seite Google Earth. Hiermit lassen sich bequem räumliche Bezugspunkte bei der Überprüfung eine Steuerfalls durch die Steuerfahndung vornehmen.

Stark aufgerüstet hat die Steuerfahndung bezüglich der Prüfung von Festplatten und Smartphones. Das Löschen von Dateien führt nicht dazu, dass sich die entsprechenden Dateien nicht mehr auf der Festplatte befinden, sondern es ist lediglich das geführte Inhaltsverzeichnis für die Festplatte entsprechend geändert bzw. nicht mehr vorhanden. Hier setzt die Steuerfahndung allerdings moderne Programme ein, die sogar Dateien wieder herstellt, die mehrfach gelöscht und überschrieben wurden. Nach unserem Informationsstand können Dateien wiederhergestellt werden, die 24-30 mal überschrieben wurden.

Prüfung von Wetterdaten

Die Betriebsprüfung und Steuerfahndung überprüft auch die entsprechenden Temperatur- und Wetterdaten eines bestimmten Tages im Jahr. Hierdurch lassen sich beispielsweise Erkenntnisse darüber ermitteln, ob an einem bestimmten Sonntag schönes Wetter war und hohe Temperaturen waren, bei welchen beispielsweise Eiscafés oder Biergärten bzw. Gastronomiebetriebe mit Terrassen naturbedingt höhere Umsätze haben. Sofern sich an den entsprechenden „heißen“ Tagen keine entsprechend höheren Umsätze aus den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen entnehmen lassen, könnte dies dafür sprechen, dass die entsprechenden Kassenaufzeichnungen oder Umsatzaufzeichnungen zu niedrig und unvollständig sind und die Steuerfahndung oder Betriebsprüfung deswegen Hinzuschätzungen zu den erklärten Einnahmen vornehmen kann.

Untersuchung der Belege

Die Steuerfahndung oder Betriebsprüfung überprüft außerdem die Belege des Steuerpflichtigen. In einem Fall hat die Steuerfahndung festgestellt, dass die vorliegenden Eingangsrechnungen keinerlei Gebrauchsspuren ausgewiesen haben.

Bei Kostenrechnungen kann häufig unterstellt werden, dass beim Versand auf dem Postwege zumindest – bedingt durch das Knicken- eine Faltung an dem Rechnungspapier entsteht. Aufgrund des Misstrauens des Betriebsprüfers wurde sodann eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung bei dem Steuerpflichtigen vorgenommen und es konnten auf dem Rechner des Betroffenen Dateien vorgefunden werden, die eine Manipulation der Eingangsrechnungen nachweisen konnten.