Selbstanzeige

Hintergrund der Selbstanzeige ist die Erlangung der Straffreiheit. Eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 Abgabenordnung setzt positiv voraus, dass der Täter unrichtige Angaben berichtigt oder unvollständige Angaben ergänzt oder unterlassene Angaben wahrheitsgemäß nachholt und die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb einer ihm von der Finanzbehörde bestimmten Frist entrichtet.

Im Rahmen der Selbstanzeige stellen sich zahlreiche Fragen, die wir hier beantworten wollen. Besonders sind die typischen Fehlerquellen und Fallstricke der Selbstanzeige zu beachten.