Selbstanzeige wegen der Gefahr der Entdeckung

Selbstanzeige wegen der Gefahr der Entdeckung?

Häufig entscheiden sich Steuerpflichtige Selbstanzeige vorzunehmen, wenn sie die Entdeckung der Tat fürchten, etwa weil eine Scheidung bevorsteht und der Ehegatte von der Hinterziehung weiß oder man sich von einem Mitarbeiter trennen will, der an der Steuerhinterziehung beteiligt war.

Nachfolgende Indizien sprechen für eine Selbstanzeige wegen der Gefahr der Entdeckung:

  • rechtliche Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern, mit denen Schwarzgeschäfte getätigt wurden,
  • die Betriebsprüfung wurde angeordnet,
  • Betriebsprüfungen bei Lieferanten und Geschäftspartner (wegen drohenden Kontrollmitteilungen),
  • Trennungen von informierten Mitarbeitern,
  • das Erscheinen der Steuerfahndung bei Geschäftspartnern,
  • die Aufdeckung nicht erklärter Einkünfte bei Scheidungsverfahren
  • usw.