30/70-methode der Steuerfahndung
Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einer Gaststätte wird häufig eine Nachkalkulation durchgeführt. Der Betriebsprüfer nutzt dabei die 30/70-Methode. Untersucht wird dabei der gesamte Wareneinkauf an Getränken für einen bestimmten Zeitraum. Aus dieser Untersuchung wird der Schwund und Schankverlust ermittelt.
Aus der Speisekarte wird nun der erzielte Erlös ermittelt. Bei einer Gaststätte geht man davon aus, dass 30 % des Erlöses auf Getränke und 70 % auf Speisen entfallen. Nun kann der Gesamtumsatz ermittelt werden. Liegen zwischen dem ermittelten und verbuchten Umsatz Differenzen vor, so kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle Erlöse verbucht wurden.
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