Falsche Kilometerangaben kann Steuerhinterziehung sein

VonHorn

Falsche Kilometerangaben kann Steuerhinterziehung sein

Falsche Kilometerangaben in der Steuererklärung können Steuerhinterziehung sein. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 3 K 2635/08) entschieden.

Im vorliegenden Fall hat eine Arbeitnehmerin für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte eine Entfernung von 28 km angegeben. Sie hat anschließend ihren Arbeitsplatz gewechselt. Der neue Arbeitsplatz lag nur noch 10 km von ihrem Wohnort entfernt. Trotzdem hat sie in ihrer Steuererklärung für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zehn Jahre lang eine Entfernung von 28 km angegeben. Das Finanzamt hat dies festgestellt und beurteilte die falschen Angaben der Steuerpflichtigen als Steuerhinterziehung. Dies hatte zur Folge, dass für den Zeitraum von zehn Jahren Steuernachzahlungen wegen der falschen Angaben entstanden sind. Hinzu kamen außerdem noch Zinsen für die vergangenen Jahre.

Das Finanzgericht hat dem Finanzamt hier Recht gegeben. Grundsätzlich habe das Finanzamt keine Pflicht zum nachrechnen. Es ist auf die richtigen Angaben des Steuerpflichtigen angewiesen. Dem Finanzbeamten musste die Unstimmigkeit zwischen den Ortsangaben und den gemachten Kilometerangaben nicht auffallen. Dies hätte aber, so die Richter, der Steuerpflichtigen auffallen müssen.

Auf unserer Seite haben wir bereits berichtet, dass sich das Finanzamt auch moderne Recherchemöglichkeiten des Internets zu Nutze macht. So liegt es auf der Hand, dass über Google Maps die gemachten Angaben über die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte von den Finanzbeamten kontrolliert werden können.

Unabhängig von den empfindlichen Steuernachforderungen stellt sich dann für den Steuerpflichtigen noch das Problem, dass strafrechtlich eine Steuerhinterziehung vorliegt.

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Rechtsanwalt / Steuerberater / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Insolvenzrecht / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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